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   OVG Rheinland-Pfalz, 07.09.2010 - 7 A 10716/10.OVG   

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https://dejure.org/2010,35829
OVG Rheinland-Pfalz, 07.09.2010 - 7 A 10716/10.OVG (https://dejure.org/2010,35829)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.09.2010 - 7 A 10716/10.OVG (https://dejure.org/2010,35829)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. September 2010 - 7 A 10716/10.OVG (https://dejure.org/2010,35829)
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Volltextveröffentlichung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 25 Abs. 5 S. 3, AufenthG § 25 Abs. 5 S. 4, EMRK Art. 8, GG Art. 6, BGB § 1626, GG Art. 2 Abs. 1, GG Art. 1 Abs. 1, AufenthG § 25 Abs. 5 S. 1, AufenthG § 104a
    Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, minderjährig, Sorgerecht, Täuschung über Identität, Duldung, staatenlos, Achtung des Privatlebens, Schutz von Ehe und Familie, Familieneinheit, Integration, Ausschlussgrund, Kindeswohl, Menschenwürde, ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.09.2010 - 7 A 10716/10
    Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 24, 119 = NJW 1968, 2333) darauf erkannt, dass das Kind als Grundrechtsträger selbst Anspruch auf den Schutz des Staates hat und das Kind ein Wesen mit eigener Menschenwürde und eigenem Recht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit ist.
  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.09.2010 - 7 A 10716/10
    Bestandteil des geschützten Privatlebens ist nach der Rechtsprechung des EGMR (vgl. Urteil der Großen Kammer vom 18. Oktober 2006 - 46410/99 "Üner" - juris, Rn. 59) die Gesamtheit der sozialen Beziehungen zwischen niedergelassenen Einwanderern und der Gemeinschaft, in der sie leben.
  • BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07

    Altfallregelung; Bleiberechtserlass; oberste Landesbehörde; Einvernehmen mit dem

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.09.2010 - 7 A 10716/10
    Abgesehen davon, dass nur auf diese Weise bei der Auslegung des § 25 Abs. 5 Satz 3 und 4 AufenthG den menschenrechtlichen Anforderungen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Recht auf Achtung des Privatlebens eines Kindes Rechnung getragen werden kann, liegt diese Auffassung ersichtlich auch dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 2009 - 1 C 40.07 - BVerwGE 133, 73 ff. zugrunde.
  • EGMR, 07.10.2004 - 33743/03

    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wies die Beschwerden

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.09.2010 - 7 A 10716/10
    Bei "Missbrauchsfällen" wie im Fall der Identitätstäuschung oder etwa einem langen Aufenthalt allein aufgrund selbst verschuldeter Staatenlosigkeit vermag auch die lange Dauer eines Aufenthalts regelmäßig nicht dazu zu führen, dass im Rahmen der Schrankenabwägung nach Art. 8 Abs. 2 EMRK einwanderungspolitische Belange des Staates hinter dem Schutz des Privatlebens zurückzutreten hätten (vgl. EGMR, "Dragan", NVwZ 2005, 1043; vgl. auch Eckertz-Höfer, ZAR 2008, 41, 44).
  • OVG Niedersachsen, 29.01.2009 - 11 LB 136/07

    Ausweisung und Androhung der Abschiebung aus dem Bundesgebiet; Verschleierung der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.09.2010 - 7 A 10716/10
    Die Interessenbewertung ist damit nicht in dem vom Verwaltungsgericht angenommenen strikten Sinne "familienbezogen" (so aber NdsOVG, Urteil vom 29. Januar 2009, 11 LB 136/07 - juris -), blendet jedoch "in der Abwägung die durch den schlechten Integrationsstand der Eltern und die sonst bei ihnen zu berücksichtigenden Umstände zu befürchtenden Nachteile für die öffentlichen Interessen bei ihrem Verbleib nicht aus.
  • EGMR, 15.01.2007 - 60654/00

    SYSSOYEVA ET AUTRES c. LETTONIE

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.09.2010 - 7 A 10716/10
    Dabei spielt es für die zu berücksichtigenden öffentlichen Belange keine Rolle, ob diese auch ein Aufenthaltsrecht nach Art. 25 Abs. 5 AufenthG beanspruchen können, oder ob der Aufenthalt auf dem Status einer Duldung bis zur Volljährigkeit des Kindes beruht, was in Ausnahmefällen entgegen § 25 Abs. 5 Satz 2 AufenthG ausreichend sein kann (vgl. aus der Sicht der EMRK zurückhaltend zu der Frage eines bestimmten Aufenthaltsrechts EGMR, "Sisojeva II", InfAuslR 2007, 140, 141).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.02.2008 - 7 B 10028/08

    Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung nach Verurteilung zu einer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.09.2010 - 7 A 10716/10
    Daraus folgt, dass die Schutzposition nicht nur bei einem formell legalisierten Aufenthalt in Betracht zu ziehen ist (vgl. bereits den Beschluss des Senats vom 6. März 2007 - 7 B 10028/08.OVG -, ESOVGRP, m.w.N.).
  • VG Koblenz, 18.04.2011 - 3 K 1016/10

    Zurechnung elterlichen Verhaltens bei der Beschaffung von Passersatzpapieren für

    Soweit es daher - wie hier - um Verfahren und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beschaffung von Pass- bzw. Passersatzpapieren geht, treten Eltern gegenüber Behörden und sonstigen Stellen im Rechtsverkehr als die gesetzlichen Vertreter ihrer minderjährigen Kinder auf mit der Folge, dass die Kinder sich insoweit deren Verhalten zurechnen lassen müssen (so auch BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2010 - 1 C 18/09 -, juris; Gemeinschaftskommentar Aufenthaltsgesetz, Loseblattsammlung § 104 a Rdnr. 37; a. A. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. September 2010 - 7 A 10716/10.OVG - Blatt 10 des Urteilsabdrucks).

    Dies würde einwanderungspolitische Belange der Bundesrepublik Deutschland in ganz erheblichem Maße berühren und zu einer einseitigen Gewichtung der privaten Belange der betroffenen Ausländer führen (Nds. OVG, Urteil vom 29. Januar 2009 - 11 LB 136/07 - m. w. N. aus Rechtsprechung und Literatur; im Ergebnis ebenso OVG Rh.-Pf., Urteil vom 7. September 2010 - 7 A 10716/10.OVG -, allerdings mit anderer Begründung, die in der Sache jedoch ebenfalls in einer Interessenabwägung mündet, die sich im Wesentlichen an den vorstehend aufgezeigten Maßstäben orientiert).

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